GAV

SMGV – Was ist neu im GAV 2016-2019?

Akten

Am 1. Juni 2016 trat der neue GAV für die Verbandsmitglieder in Kraft, welcher vom Bundesrat am 19.9.2016 für allgemeinverbindlich erklärt wurde, d. h. die Vertragsinhalte gelten – von wenigen Ausnahmen abgesehen – für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Maler- und Gipserberufe,
also auch für solche, welche nicht Mitglied eines Berufsverbandes sind.

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung inkl. dem GAV 2016-2019 finden sie hier.

Die Änderungen kurz zusammen gefasst:

Art. 8.4.2 Mehrstunden

Die Kompensation von Mehrstunden aus dem Vorjahr kann bis Ende September verlängert werden. Eine Meldung an die zuständige RPBK genügt.
Auf Wunsch des Arbeitnehmers kann der 120 Mehrstunden übersteigende Teil ohne den 25% Zuschlag ausbezahlt werden, wenn die Mehrstunden bis Ende April nicht kompensiert werden konnten.

Art. 9.3 Sockellöhne

Per 1.6.2016 und 1.4.2017 werden die Sockellöhne der Vorarbeiter, gelernten Berufsarbeiter (ab 3 Jahren) und Lehrabgänger EFZ (1.-3. Jahr) angehoben.
Neu werden die Sockellöhne der Lehrabgänger EBA in den GAV aufgenommen.

Art. 9.4 Lohnerhöhung

Monatslöhne aller unterstellten Mitarbeiter werden per 1.6.2016 und per 1.4.2017 um CHF 25.00 erhöht.
Ausgenommen sind Lehrabgänger EBA.

Art. 9.4.1 Automatischer Teuerungsausgleich

2017/2018 wird die effektive Teuerung bis max. 2% automatisch ausgeglichen.
Bei höherer Teuerung wird neu verhandelt.

Art. 10.2 Kilometerentschädigung

Privatauto neu CHF 0.70 / Motorrad neu CHF 0.45

Art. 19.3 ASA-Pflichten des Arbeitnehmers

Die beauftragten Arbeitnehmer haben die Ausbildung zum KOPAS
und neu auch die obligatorischen Weiterbildungskurse zu besuchen.

Art. 20 Berufs- und Vollzugskostenbeitrag

Der Vollzugskostenbeitrag des Arbeitnehmers beträgt neu CHF 7.00.
Ab 1.6.2016 dürfen dem Arbeitnehmer daher CHF 24.00 (bisher CHF 23.00) vom Lohn abgezogen werden.

Art. 27 Vorruhestandsmodell (neu)

Geregelt im GAV VRM. Die Finanzierung beginnt ab 1.1.2017.

Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Details in den entsprechenden Originaldokumenten.