Ab 1.1.2017 sind alle Maler- und Gipserbetriebe verpflichtet Abgaben für die Finanzierung des Vorruhestandmodells (VRM) zu entrichten.
Die Hälfte des Beitrags, also 0.85%, ist vom Arbeitnehmer zu bezahlen und darf von dessen Lohn in ABzug gebracht werden.
Wie sie diesen neue Abzug in der Lohnabrechnung von GSAktiv umsetzen, sehen sie im nachfolgenden Video: