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Video: Vorruhestandsmodell (VRM) für Maler- und Gipserbetriebe in GSAktiv einrichten

Ab 1.1.2017 sind alle Maler- und Gipserbetriebe verpflichtet Abgaben für die Finanzierung des Vorruhestandmodells (VRM) zu entrichten.Die Hälfte des Beitrags, also 0.85%, ist vom Arbeitnehmer zu bezahlen und darf von dessen Lohn in ABzug gebracht werden. Wie sie diesen neue Abzug in der Lohnabrechnung von GSAktiv umsetzen, sehen sie im nachfolgenden Video: