Küste

Video: Vorruhestandsmodell (VRM) für Maler- und Gipserbetriebe in GSAktiv einrichten

Ab 1.1.2017 sind alle Maler- und Gipserbetriebe verpflichtet Abgaben für die Finanzierung des Vorruhestandmodells (VRM) zu entrichten.Die Hälfte des Beitrags, also 0.85%, ist vom Arbeitnehmer zu bezahlen und darf von dessen Lohn in ABzug gebracht werden. Wie sie diesen neue Abzug in der Lohnabrechnung von GSAktiv umsetzen, sehen sie im nachfolgenden Video:

Akten

SMGV – Was ist neu im GAV 2016-2019?

Am 1. Juni 2016 trat der neue GAV für die Verbandsmitglieder in Kraft, welcher vom Bundesrat am 19.9.2016 für allgemeinverbindlich erklärt wurde, d. h. die Vertragsinhalte gelten – von wenigen Ausnahmen abgesehen – für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Maler- und Gipserberufe,also auch für solche, welche nicht Mitglied eines Berufsverbandes sind. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung inkl. dem […]