Zeitzuschläge: Erfassung und Auswertung

Frau an der Stechuhr und Symbole für Zeitzuschläge

In Kürze

Seit dem GSAktiv-Update Ende April 2026 hat sich auch die Erfassung von Zeitzuschlägen geändert. Diese können nun nach Zuschlagsarten getrennt erfasst und ausgewiesen werden.

Zeitzuschläge werden neu NICHT mehr über den “Faktor” gebucht, sondern als Einträge im Erfassungsfenster “Zeit- und Ferienkorrekturen”. Damit vereinfacht sich der Erfassungsprozess insbesondere für die Überschreitung der maximalen Wochenarbeitszeit erheblich.

Insbesondere Mitglieder des SMGV können nun die Anforderungen ihres Verbandes an den Ausweis von Zeitzuschlägen viel einfacher erfüllen als bisher.

Erfassung von Zeitzuschlägen im Detail

Das bisherige Erfassungsfenster für Zeit- und Ferienkorrekturen wurde erweitert um den Abschnitt “Zuschläge”. In diesem müssen neu die Zeitzuschläge erfasst werden, und zwar getrennt für:

  • Überschreitung der maximalen Wochenarbeitszeit (nach SMGV: bei mehr als 48 h)
  • Arbeit an Sonn- und Feiertagen
  • Nachtarbeit (20 – 6h)

1. Schritt: Öffnen des Erfassungsfensters

Wenn Sie die Zeiterfassung in GSAktiv bereits geöffnet haben, klicken Sie auf den Knopf “Korrekturen/Überträge”. In der rechten Fensterhälfte finden Sie die Spalte für die Erfassung der Zuschläge.

2. Schritt: Erfassung der Zeitzuschläge (je Mitarbeiter)

Wählen Sie den Mitarbeiter aus, für welchen Sie Zeitzuschläge erfassen wollen.

Anschliessend fügen Sie in der Spalte “Zuschläge” neue Einträge hinzu mittels Doppelklick mit der Maus in den leeren Bereich der Spalte oder indem Sie die Tastenkombination [Ctrl] + [Enter] oder [Insert] drücken.

In die neue Zeile geben Sie Datum, Zuschlagsart, eine Beschreibung und die Zeitdauer für den Zuschlag ein.
Sie können zwischen den folgenden Zuschlagsarten auswählen:

  • Nachtzuschlag (wenn ausserhalb der Normalzeitlage)
  • Überschreitung der max. Wochenarbeitszeit
  • Sonn-/Feiertagszuschlag

Bei den hier eingegebenen Stunden handelt es sich um den reinen Zeitzuschlag, nicht um die zuschlagspflichtigen Stunden inklusive des Zuschlags.

Beispiel:

Wenn die Mitarbeiterin 50 Stunden in der Woche gearbeitet hat und die maximale Wochenarbeitszeit 48 Stunden beträgt, dann wurde diese um 2 Stunden überschritten (= zuschlagspflichtige Stunden).

Diese 2 Stunden müssen mit einem Zeitzuschlag von 25 % gutgeschrieben werden. In GSAktiv ist nur der Zuschlag von 25 % wie oben beschrieben zu erfassen (also: 25 % von 2 h = 0.5 h).

Wichtig:

Die bisherige Erfassungsmethode für Zeitzuschläge mittels einem Faktor im Zeiterfassungsfenster von GSAktiv sollte nicht mehr verwendet werden, wenn Sie den korrekten separaten Ausweis der Zuschlagsarten in den Zeitberichten darstellen möchten oder müssen. In diesem Fall belassen Sie den Faktor bei 1 !

Zeitzuschläge einem Auftrag belasten

Die gemäss neuem Vorgehen gebuchten Zeitzuschläge können nicht einem (oder gar mehreren) Aufträgen zugeordnet werden.

Sollen Zeitzuschläge auch einem Auftrag belastet und abgerechnet werden, so müssen die Zeitzuschläge manuell als Positionen des Auftrag erfasst werden.

Darstellung der Zeitzuschläge in den Zeitberichten

Die Zeitberichte in GSAktiv wurde derart angepasst, dass die Zeitzuschläge nach Zuschlagsart getrennt (Jahressollblatt und Monatsübersicht) oder summarisch (Detailbericht) ausgewiesen werden.

Bericht “Jahressollblatt”

Bericht “Monatsübersicht”

Bericht “Detailbericht Zeiterfassung”

Der Detailbericht enthält neu auch die gebuchten Zeitzuschläge, allerdings nur in der Summe und nicht nach Zuschlagsarten.